✍️ OffenEin Unternehmen plant ein neues digitales Angebot und möchte zwölf Monate entwickeln, bevor es an den Markt geht. Entwickeln Sie ein Vorgehen, das die wesentlichen Annahmen deutlich früher prüft.
Musterantwort: Zuerst würde ich die Annahmen sichtbar machen, auf denen der Plan ruht, und sie nach zwei Größen ordnen: Wie sehr gefährdet eine Widerlegung das Vorhaben, und wie wenig wissen wir bislang darüber? Geprüft wird in der Reihenfolge dieses Produkts, nicht in der Reihenfolge der Bequemlichkeit.
Typischerweise stehen vier Risikoarten im Raum: Wollen genügend Menschen das überhaupt, kommen sie damit zurecht, lässt es sich mit vertretbarem Aufwand bauen, und trägt es sich wirtschaftlich, rechtlich und betrieblich für uns. In den meisten gescheiterten Vorhaben war nicht die Umsetzbarkeit das Problem, sondern der Wert.
Dann würde ich je Annahme das kleinste Experiment wählen, das eine belastbare Antwort liefert. Für die Wertfrage etwa ein echtes Angebot mit Zahlungsschritt statt einer Befragung; für den Ablauf eine manuell erbrachte Variante für die ersten Kunden; für die Nutzbarkeit einen Prototypentest mit Beobachtung statt Bewertung; für die Tragfähigkeit eine Durchrechnung mit den tatsächlich beobachteten Abschlussquoten.
Jedes Experiment bekommt vorab eine benannte Zielgruppe, eine erwartete Verhaltensänderung und einen Schwellenwert, ab dem die Annahme als widerlegt gilt. Ohne diesen Schwellenwert lässt sich jedes Ergebnis nachträglich als Bestätigung deuten.
Zeitlich schlage ich vor, den Zwölfmonatsplan durch Entscheidungspunkte zu ersetzen: nach etwa vier bis sechs Wochen eine belegte Entscheidung über Weiterführung, Richtungswechsel oder Abbruch, danach in ähnlichem Takt. Die Investitionsfreigabe erfolgt stufenweise, nicht in einer Summe.
Dem Vorstand gegenüber würde ich die Rechnung offenlegen: Zwölf Monate Entwicklung binden die Mittel vollständig, bevor die erste belastbare Rückmeldung vorliegt. Der Vorschlag verringert nicht die Ambition, sondern die Höhe des Einsatzes, mit dem sie geprüft wird.
Wichtig ist schließlich, den Abbruch ausdrücklich als zulässiges Ergebnis zu vereinbaren. Wo er nicht vorgesehen ist, wird aus Validierung eine Beschaffung von Rechtfertigungen.
Bewertet werden: Annahmen nach Tragweite und Unwissen ordnen + vier Risikoarten mit Schwerpunkt Wertrisiko + je Annahme kleinstes geeignetes Experiment mit Beispiel + Zielgruppe, Erwartung und Schwellenwert vorab + gestufte Investitionsfreigabe statt Zwölfmonatsplan + Abbruch als zulässiges Ergebnis.